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Affenversuche in Bremen bleiben erlaubt oder: Das gute Herz der Herrn K.

13/12/2012

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Herr Kreiter hat ein gutes Herz. Seit 1997 arbeitet er an der Uni Bremen gleichermaßen unermüdlich wie verzweifelt, um irgendwas über Epilepsie und dessen mögliche Heilung herauszufinden. Irgendwann. Vielleicht. Doch die Absicht ist die Seele der Tat.

Leider muss Herr Kreiter dafür einigen Affen Löcher in den Schädel bohren, sie jeden Tag stundenlang an einen Stuhl fesseln und obendrein unter permanenten Wassersentzug stellen. Sonst geht das mit den Messungen nicht. Quaksalber-Methoden wie die von der Universität Durham erfolgreich erprobte sogenannte „Transkranielle Magnetstimulation“, bei der dieselben Forschungen an menschlichen Freiwilligen ganz ohne aufgebohrte Schädel durchgeführt werden können, kommen Herrn Kreiter nicht in die Tüte. Sein gutes Herz denkt natürlich zuallererst an die ganzen gezüchteten Makaken, die ja verhungern oder über ihre sinnlose Existenz depressiv werden müssten, gäbe es plötzlich keine wissenschaftlichen Institute mehr, die sich ihrer barmherzig annehmen.
Natürlich geht es den Affen auch bei den Versuchen ganz ausgezeichnet, sonst hätten Sie sich längst in einer Gewerkschaft organisiert oder ganz einfach die paar Tropfen Saft verweigert, die ihnen netterweise als Belohnung für eine gelöste Aufgabe über einen Schlauch verabreicht werden. Übrigens aus reiner Herzensgüte.
Doch diese paradiesische Harmonie eines ganz und gar humanen Miteinanders von Mensch und Affe hatten im Okotober 2008 die damalige Bremer Landesregierung, sowie im folgenden auch das städtische Verwaltungsgericht jäh zerstören wollen. Die Verlängerung der Genehmigung wurde ausgesetzt und damit dem Beispiel separatistischer Provinzuniversitäten wie Berlin, München und Bochum gefolgt, die Affenversuche bereits nicht mehr zulassen. Eine Beschneidung der gottgegebenen Forschungsfreiheit aufgrund völlig unerklärlicher „ethischer Bedenken“? Das konnte und wollte das gute Herz des Herrn Kreiter nicht zulassen! Todesmutig und notfalls „bis vors Bundesverfassungericht“ zog er in den juristischen Kampf. Nach einigen hart errungenen Aussetzungen der Ablehnungsbescheide für seine im wahrsten Sinne des Worte aufopfernde Arbeit, aber auch einer erneuten Ablehnung der Fortführung der Versuche von ungezogenen Genehmigungsbehörden 2011 stand die endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für den vergangenen Dienstag, den 11. Dezember aus.

Im Urteil befand nun der unsterbliche Genius des Bremer OVG, das Leiden der Affen sei lediglich „mäßig“, weshalb die Versuche in Ordnung und das gute Herz des Herrn Kreiter vor dem Schicksal des tragischen Helden bewahrt wären. Aufgrund der fraglosen Unfehlbarkeit deutscher Oberverwaltungsgerichte sogar mit dem Zusatz der Unzulässigkeit einer erneuten Revision.
„Ich freue mich, dass das OVG endlich unser Grundrecht auf mäßiges Leiden anerkannt hat“, so ein Makak.

Weitere lesenswerte Berichte zum Thema:

PM der Ärzte gegen Tierversuche

‚Briefaktion gegen die Affenhirnforschung und das Skandalurteil in Bremen‘ der Ärzte gegen Tierversuche

Artikel auf taz.de

Artikel mit ausführlicher Chronik der Geschehnisse in Bremen seit 1996 auf ZEIT ONLINE

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